Die Spundwandgründung ist nach dem Einbringen sofort voll belastbar und die Unterspülungssicherheit am Bauwerk ist gewährleistet. Während der Bauphase des Brückenbaues kann auf eine aufwendige Grundwasserhaltung verzichtet werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Setzungen am Bauwerk auf Grund der Tiefengründung minimiert werden.
Der Nachteil liegt darin, dass Lärmbelästigungen und Erschütterungen beim Einbringen der Spundwände auftreten können. Somit ist diese Bauweise nur anzuraten, wenn ein genügender Abstand (ca. 100 m ) zu der vorhandenen Bebauung besteht. Für Grenzfälle bieten wir eine begleitende Erschütterungsmessung an.
Neben Mäklergeräten setzen wir ein Rammgerät mit Gittermastausleger ein. Mit diesem Gerät können wir in einem Arbeitsbereich von 12-15 m auch Rammarbeiten an Böschungen oder in Flussbetten durchführen.




